Gegenstand Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts SE1 20 16 vom 25. Februar 2022 Anträge a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsklägerin: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. B. (Beschuldigte) sei wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 29. September 2019, um 08:42 Uhr, zu einer Busse von CHF 250.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen soll 3 Tage betragen.