Drehscheibe für den Datenaustausch zwischen der Schweizer Behörde und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland ist dabei das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Bern. Die Kantonspolizei kann die Halterdatenanfragen in elektronischer Form über die vorgenannte Datenschnittstelle mit Deutschland austauschen. Die Staatsanwaltschaft hat diese Beurteilung als richtig anerkannt, die Beschuldigte stellt sie ebenfalls nicht in Abrede. Weil sich die erwähnten Feststellungen zudem mit den im Recht liegenden Unterlagen decken, ist im Folgenden von den von der Vorinstanz festgestellten tatsächlichen Grundlagen auszugehen.