Im Berufungsverfahren hat die Verteidigerin des Berufungsbeklagten eine tarifkonforme Kostennote in der Höhe von CHF 2'534.80, inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer (act. B 12), eingereicht. Die Entschädigung im erstinstanzlichen Verfahren, welche nicht angefochten wurde, beläuft sich auf CHF 3'296.00. Somit ist der Berufungsbeklagte für die Kosten seiner Verteidigung vor beiden Instanzen mit insgesamt CHF 5'830.80 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zu entschädigen.