Dies umso mehr, als es sich um eine Quartierstrasse und Sackgasse ohne grosses Verkehrsaufkommen handelt. Selbst wenn, obwohl dies nicht erstellt ist, auf der fraglichen Quartierstrasse generell Radfahrer und dabei insbesondere Kinder auf der linken Fahrbahn oder dem Trottoir unterwegs wären, hätte der mit den örtlichen Verhältnissen nicht näher vertraute Beschuldigte aufgrund der Verkehrssituation vor dem Rückwärtsmanöver keinen Anlass gehabt, eine besondere Vorsicht an den Tag zu legen.