Seite 21 Geh-/Radweg vorschriftswidrig in der Gegenrichtung befuhr. Die vortrittsbelasteten Unfallverursacherin musste sich anrechnen lassen, dass ihr aufgrund ihrer Ortskenntnisse bekannt gewesen sein musste, dass eine Vielzahl von Fahrradfahrern und -fahrerinnen diesen Geh-/Radweg auch in der Gegenrichtung benutzten.