Nur weil das Mädchen keinen Grund gehabt habe, links zu fahren, heisse dies nicht, dass der Beschuldigte nicht damit habe rechnen müssen. Es könne kein Fehlverhalten der Fahrradfahrerin abgeleitet werden, dass das widerrechtliche Verhalten des Beschuldigten in den Hintergrund drängen würde. Der Beschuldigte habe zudem ausgesagt, er sei mit ca. 3 bis 5 Stundenkilometern im Schritttempo retour gefahren. Er habe also für die ca. 1,5 Meter zwischen 1,08 bis 1,8 Sekunden benötigt. Soweit voraus könne der bewegte Lieferwagen also nicht sichtbar gewesen sein.