Das Trottoir sei, wie bereits ausgeführt, den Fussgängern sowie den fahrzeugähnlichen Geräten vorbehalten (Art. 41 Abs. 4 VRV, wonach Kinder bis 12 Jahre auf Trottoirs Rad fahren dürften, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden sei, sei erst mit der Änderung vom 20. Mai 2020 in die Verordnung aufgenommen worden und sei am 1. Januar 2021 in Kraft getreten). Zum Zeitpunkt des Unfalls habe der Beschuldigte deshalb nicht damit rechnen müssen, dass an der Unfallstelle eine Fahrradfahrerin mit hoher Geschwindigkeit auf dem Trottoir fahre.