Ob für das Rückfahrmanöver eine Hilfsperson hätte beigezogen werden müssen, wird bei der Beurteilung des subjektiven Tatbestandes beurteilt. 2.5 Rechtliche Beurteilung: subjektiver Tatbestand 2.5.1 Entscheid der Vorinstanz zum subjektiven Tatbestand Die Vorinstanz führte zum subjektiven Tatbestand im Wesentlichen aus, der Bereich des Trottoirs und der angrenzenden Strassenseite habe vom Fahrzeuglenker zu Beginn des Fahrmanövers nur beschränkt eingesehen werden können. Sich korrekt