2.3.5 Ergebnis Gemäss vorstehenden Ausführungen ist folgender Sachverhalt erstellt: Der Beschuldigte beabsichtigte, mit seinem parkierten Lieferwagen aus dem Parkplatz über ein Trottoir auf die Quartierstrasse herauszufahren. Für den Beschuldigten war das Trottoir zu Beginn des Rückfahrmanövers auf der linken Seite (nach oben) ungefähr 6 Meter einsehbar. Vor der Abfahrt nahm der Beschuldigte eine von oben herabkommende Schülergruppe mit Fahrrädern wahr, die korrekt auf der rechten Strassenseite fuhr. Der Beschuldigte fuhr danach rückwärts aus dem Parkplatz auf die Quartierstrasse.