B 13, S. 3). Auf Nachfrage erklärte der Beschuldigte, die Schüler seien schon auf der rechten Seite gefahren bzw. nicht auf dem Trottoir. Aber während ihn die Polizei befragt und das Protokoll aufgenommen habe, sei auch eine Gruppe Schüler, also er denke, es seien eher Kindergärtner gewesen, mit den Velos auf dem Trottoir heruntergefahren, und auch wirklich schnell (act. B 13, S. 4). Die beiden Mitfahrer des Beschuldigten haben dazu keine Aussagen gemacht. Der Beschuldigte hat folglich die von ihm erwähnte, korrekt rechts fahrende Schülergruppe vor dem Beginn des Manövers aus dem Parkfeld erstmals und von sich aus im zweitinstanzlichen Verfahren erwähnt.