Seite 14 entnommen werden, während der Anwesenheit der unfallaufnehmenden Polizeibeamten habe beobachtet werden können, dass etliche Schüler mit ihren Fahrrädern auf dem Trottoir, oder auf der ganzen Breite der Strasse gefahren seien (act. B 4/1.1, S. 3). Der Beschuldigte sagte vor Obergericht dazu aus, er habe wirklich rasch geschaut, dass es keinen Verkehr habe, bevor er herausgefahren sei. Vor ihm sei eine Schulgruppe mit dem Velo hinuntergefahren. Dann sei niemand mehr gekommen (act. B 13, S. 3).