Ort der Kollision der Fahrradfahrerin mit dem Lieferwagen Somit stellt sich als nächstes die Frage, mit welchem Teil des Lieferwagens die Fahrradfahrerin kollidiert ist. Wie die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat (Erwägung 2.3.2), ist auf den Polizeifotos ersichtlich, dass das Heck des Lieferwagens ein wenig in die Fahrbahn hineinragt, der rechte Heckteil etwas mehr als der linke. Wo genau die Fahrradfahrerin mit dem Lieferwagen zusammengestossen ist, kann nicht mehr eindeutig eruiert werden. Jedoch spricht der Umstand, dass das Mädchen sowie das Fahrrad einige Meter weiter unten zum Stillstand kamen (bezüglich Fahrrad: vgl.