"Fahrzeug steht in Unfallendlage (nachträglich erstellt)" (act. B 4/1.2). Vor Obergericht bestätigte der Beschuldigte diesen Umstand und fügte an, durch die Kollision habe er automatisch den Reflex gehabt, wieder nach vorne ins Parkfeld zu fahren, damit sicher niemand weiterer verletzt werde (act. B 13, S. 6 ff.). Die rekonstruierte Endlage des Lieferwagens stimmt mit der Aussage des Beschuldigten auf der Unfallstelle überein, wo er angab, bei der Kollision seien die Hinterräder mittig auf dem Trottoir gestanden (act. B 4/1.3). Beide Beifahrer des Beschuldigten bestätigen ausdrücklich, dass die Rekonstruktion des abgestellten Lieferwagens im Kollisionszeitpunkt stimme (act.