Gleiches gilt, wenn Zweifel daran bestehen, welche von mehreren in Betracht kommenden Sachverhaltsmöglichkeiten der Wahrheit entspricht. In diesem Fall hat das Gericht seinem Urteil die für die beschuldigte Person günstigste Sachverhaltsalternative zugrunde zu legen (Urteil des Bundesgerichts 6B_932/2018 vom 24. Januar 2019 E. 1.1). Unbestrittener Sachverhalt Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass der Beschuldigte mit dem Lieferwagen, welcher über eine Ladefläche und zweitgeteilte Seitenspiegel verfügt, langsam und vorsichtig rückwärts in die Quartierstrasse fuhr und dabei die Umgebung aufmerksam