2.3.4 Sachverhaltswürdigung Bei dem durch Art. 32 Abs. 1 BV sowie Art. 6 Ziff. 2 EMRK gewährleisteten Grundsatz in dubio pro reo handelt es sich um eine Entscheidregel, die bestimmt, wie das Gericht zu verfahren hat, wenn nach erfolgter Beweiswürdigung Zweifel daran bestehen bleiben, von welchen tatsächlichen Geschehensabläufen auszugehen ist (WOLFGANG WOHLERS, a.a.O., N. 11 zu Art. 10 StPO; BGE 144 IV 345 E. 2.2.3.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_1325/2018 vom 5. März 2019 E. 2.2.2).