Wären die Spuren der Kollisionsstelle am Fahrzeug des Beschuldigten gesichert worden, hätten die Flugbahn und gefahrene Geschwindigkeit des Mädchens konkret bestimmt werden können. Aufgrund des lauten Aufprallgeräusches und der Endlage des Mädchens sei viel wahrscheinlicher, dass sie in das Fahrzeug des Beschuldigten gefahren sei.