Zum Zeitpunkt des Unfallereignisses habe es ausser den Unfallbeteiligten keine weiteren Fahrradfahrer und auch keine Autofahrer auf der Strasse gehabt. Die Tatsache, dass das Mädchen nach der Kollision sehr weit entfernt vom Fahrzeug zur Unfallendlage gekommen sei, lasse, wie der von allen Beteiligten beschriebene "Chlapf", auf eine sehr hohe Geschwindigkeit der Fahrradfahrerin schliessen. Wären die Spuren der Kollisionsstelle am Fahrzeug des Beschuldigten gesichert worden, hätten die Flugbahn und gefahrene Geschwindigkeit des Mädchens konkret bestimmt werden können.