Das Mädchen könne auch mit der Hand, dem Arm, der Schulter mit dem Fahrzeug kollidiert sein. Ein unfallanalytisches Gutachten hätte zu diesen Fragen Aufschluss geben können, wobei fraglich sei, ob die Unfallaufnahme für eine Beurteilung ausreichend gewesen wäre. In casu sei der Sachverhalt ungenü-