Dies lasse keine Rückschlüsse auf die konkrete Sicht des Beschuldigten zu. Auch die Hecke sei zum Unfallzeitpunkt nicht vermessen worden. Weiter würden Angaben zum einsehbaren Bereich durch die seitlichen Doppelspiegel am Fahrzeug fehlen. Unklar sei, wo das Mädchen mit dem Fahrrad gefahren sei und ob es in das Fahrzeug des Beschuldigten hineingefahren sei oder umgekehrt. Gemäss Polizeirapport sei das Fahrzeug des Beschuldigten mit dem Heck noch nicht auf der Fahrbahn gewesen. Kollisionsspuren seien keine erhoben worden. Das Mädchen könne auch mit der Hand, dem Arm, der Schulter mit dem Fahrzeug kollidiert sein.