Schon die Unfallaufnahme der Kantonspolizei zeige eindrücklich, dass die Quartierstrasse zur Mittagszeit stark von Schülern befahren und somit mit (unvorsichtigen) Kindern und Schülern auf Fahrädern und Ähnlichem zu rechnen sei. Da lediglich auf der linken Strassenseite ein Trottoir vorhanden sei, müsse der Beschuldigte umso mehr damit rechnen, dass es auch von Fahrrädern benutzt werde. Der Beschuldigte habe die Fahrradfahrerin gemäss eigener Aussage (Ermittlungsverfahren) und Stellungnahmen seiner Verteidigerin während seines Manövers nicht gesehen - trotz erhöhter Sitzposition und Doppelspiegel.