Seite 6 2.2 Anklagegrundsatz Die Verteidigerin des Beschuldigten weist vor Obergericht darauf hin, dass aufgrund des Anklageprinzips nur der im Strafbefehl aufgeführte Sachverhalt beurteilt werde. Darin werde dem Beschuldigten vorgeworfen, beim rückwärtigen Herausfahren aus dem Parkplatz infolge mangelnder Aufmerksamkeit die Fahrradfahrerin übersehen zu haben. Weiter hätte er eine Hilfsperson beiziehen müssen.