Beim rückwärts Herausfahren habe er ein knapp 12-jähriges Mädchen übersehen, das auf dem Trottoir oder auf der linken Strassenseite die Strasse hinunter in Richtung Wohnort, G., gefahren sei. Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts werde ein vortrittsbelasteter Verkehrsteilnehmer (Beschuldigter) auch wegen Missachtung des Vortrittsrechts verurteilt, wenn sich der Vortrittsberechtigte (in casu: Radfahrerin) pflichtwidrig verhalte.