a StPO), sondern der zu beurteilende Sachverhalt ist ebenfalls strittig. Dies hat zur Folge, dass das schriftliche Verfahren bereits aus diesem Grund nicht zum Zug kommt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1349/2020 vom 17. März 2021 E. 3.3). Folglich ist eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. 2. Materielles – Mangelnde Vorsicht beim Rückwärtsfahren (Art. 36 Abs. 4 SVG)