B. Prozessgeschichte erstinstanzliches Verfahren Am 8. April 2021 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen B. (SV 20 2366) wegen mangelnder Vorsicht beim Rückwärtsfahren und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 300.00, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen von 3 Tagen (act. B 4/2.6). Dagegen liess dieser am 19. April 2021 Einsprache erheben (act. B 4/2.7). Die Staatsanwaltschaft überwies den Strafbefehl und die Akten am 31. Mai 2021 (Postaufgabe 1. Juni 2021) zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Kantonsgericht (act. B 4/4, B 4/2.6).