2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten des Staates. bb) im Berufungsverfahren: 1. Die Berufung sei abzuweisen und der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Verkehrsregelverletzung freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWST zulasten des Staates. Seite 2 Sachverhalt