Die Vorinstanz hat eine Gerichtsgebühr von CHF 1'500.00 festgelegt (inkl. CHF 150.00 für das Entsiegelungsverfahren) und in Erwägung 9.2 des angefochtenen Entscheids die Auslagen bis zum vorinstanzlichen Entscheid aufgezählt. Es sind dies: Die Kosten der Voruntersuchung von CHF 20'580.00, die Publikation der Vorladung von CHF 54.95, die Zeugengelder von CHF 37.00 sowie die Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 6'192.75. Nicht berücksichtigt hat sie die Kosten der Überweisung in Höhe von CHF 300.00. Diese sind gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a Gebührenordnung (bGS 233.3) geschuldet.