Hinsichtlich des Vorwurfs des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Verletzung des Heilmittelgesetzes (HMG) für sämtliche Delikte begangen vor dem 9. Juli 2015 wurde das Verfahren zufolge Verjährung definitiv eingestellt. Schuldig gesprochen wurde der Beschuldigte einzig wegen mehrerer Übertretungen gegen das Heilmittelgesetz und die Vorinstanz hat ihm einen Vierzigstel der Verfahrenskosten auferlegt und den Rest dem Staat belastet.