Weiter stellt sich die Frage nach der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe. Das Kantonsgericht hat einen Umwandlungssatz von CHF 100.00 pro Tag angewendet und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen festgelegt. Die Staatsanwaltschaft ist zunächst ebenfalls von einem Umwandlungssatz von CHF 100.00 pro Tag ausgegangen; an Schranken hat sie einen solchen von CHF 30.00 beantragt.