Seite 1/6 Gerichtsentscheid AR GVP 35/2023 Nr. 3860 E. hat den Tatbestand der Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 Abs. 1 StGB zum Nachteil der Privatklägerin C. zwei Mal und zum Nachteil der Privatklägerin D. ein Mal erfüllt.