3.2.1.1 Handlungen von E. a) E. zwang die Privatklägerinnen C. und D. zum Geschlechtsverkehr mit ihm. Er erzählte ihnen, sie hätten Dämonen in sich, welche er mittels sexuellen Handlungen austreiben müsse. Aufgrund ihres kindlichen bzw. jugendlichen Alters und seiner Autorität als Stiefvater ihnen gegenüber, schenkten ihm die Privatklägerinnen C. und D. Glauben. Obwohl die Privatklägerin D. beim Vorfall auf dem Ehebett weinte, machte E. weiter. Widerstand der Privatklägerinnen C. und D. wäre daher zwecklos gewesen. Ausserdem auferlegte E. ihnen ein Schweigegebot.