Sachverhalt: A. hat aus der Ehe mit B. die zwei Töchter C., geboren XXXX (Privatklägerin 1), und D, geboren XYXX (Privatklägerin 2). Noch während bestehender Ehe mit B. zog A. im Sommer 2005 mit E. in F. zusammen. 2006 zogen sie mit den Kindern C. und D. nach J. Die Ehe mit B. wurde 2009 geschieden. A. und E. heirateten 2009. Die Familie zog 2013 innerhalb der Gemeinde um. Ende März 2015 verliess E. die gemeinsame Wohnung und die Ehe mit A. wurde 2015 geschieden. Während des Zusammenlebens in J. nahm E. mehrfach verschiedene sexuelle Handlungen an den Kindern C. und D. vor.