1. Das Strafverfahren gegen A. betreffend den Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung (Vorfall vom 17. Mai 2015; Verfahren StA Nr. SV 15 917) wird zufolge massiver Verletzung des Beschleunigungsgebotes definitiv eingestellt (Art. 329 Abs. 4 i.V.m. Art. 379 StPO). 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 1‘250.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 2‘500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 4‘200.00 insgesamt, werden auf die Staatskasse genommen.