2. Materielles Nach dem Gesagten braucht die Frage, ob A. am 17. Mai 2015 um 11:54 Uhr das Motorrad K 1300 R mit dem Kennzeichen SG X-U auf der Schwägalpstrasse in Urnäsch (Fahrtrichtung Schwägalp) mit einer Geschwindigkeit von 143 km/h gelenkt hat, nicht (mehr) beantwortet zu werden. 3. Kosten 3.1 Erst- und zweitinstanzliche Verfahrenskosten Die beschuldigte Person trägt die Verfahrenskosten, wenn sie verurteilt wird (Art. 426 Abs. 1 StPO). Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens. Als unterliegend gilt auch die Partei, auf deren