Von der letzten Verfahrenshandlung der Staatsanwaltschaft am 25. August 2016 (Rückgabe des Mobiltelefons nach Abschluss des Entsiegelungsverfahrens) bis zur Überweisung des Strafbefehls ans Gericht verstrichen 3 Jahre und 10 Monate, in denen die Staatsanwaltschaft untätig geblieben ist. Mittlerweile dauert das Verfahren beinahe sechs Jahre und von der Verjährungsfrist betreffend die grobe Verkehrsregelverletzung, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden ist (Art. 90 Abs. 2 SVG) und zehn Jahre beträgt (Art. 97 Abs. 1 lit. c StGB), sind gut 60 % abgelaufen.