Das Bundesgericht hat in einem Entscheid betreffend qualifizierte Geldwäscherei festgehalten, dass die Dauer eines komplexen Straf - verfahrens von 13 Jahren zu lang sei. Die von der Vorinstanz vorgenommene Reduktion der Einsatzstrafe um 70 % erachtete das Bundesgericht als angemessen ( Urteil des Bundesgerichts 6B_676/2011 vom 7. Februar 2012 E. 4.4.2; 4.5.2). In einem anderen Entscheid hielt das Bundesgericht die von der Vorinstanz ausgesprochene Reduktion von 50 % und eine weitere Reduktion von 15 Tagessätzen für angemessen, weil sich das Verfahren der absoluten Verjährungsfrist genähert habe.