In einem weiteren Entscheid, stellte das Bundesgericht fest, dass eine Verfahrensdauer von vier Jahren bis zum Urteil der zweiten Instanz wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Streifkolli - sion beim Parkieren und Verlassen der Unfallstelle ohne Benachrichtigung der Poli - zei) zu lange sei. Aufgrund der fehlenden Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und des Geständnisses sei eine solch lange Verfahrensdauer weder nach - vollziehbar noch zumutbar.