Seite 5 c) Am 15. Januar 2021 ersuchte die Verfahrensleitung das Obergericht Thurgau um Überlassung der Akten im Verfahren SBR.2016.42 (act. B 7) und zog diese nach Erhalt offiziell bei (act. B 10). d) Am 2. Februar 2021 ergingen die Vorladungen zur heutigen Berufungsverhandlung (act. B 14). e) Mit Eingabe vom 15. Februar 2021 teilte der Verteidiger des Beschuldigten mit, dass er an den in der Berufungserklärung gestellten Beweisanträgen vollumfänglich festhalte (act. B 16).