Mit Urteil vom 22. Oktober 2020 (SE2 20 7) stellte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts das Verfahren gegen A. betreffend einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen am 17. Mai 2015, 11:49 Uhr, zufolge eingetretener Verjährung definitiv ein (act. B 2, S. 32). Gleichzeitig wurde der Beschuldigte der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 17. Mai 2015, 11:54 Uhr, schuldig gesprochen und - unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren - zu einer bedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu je CHF 125.00, entsprechend CHF 12‘000.00, verurteilt, wobei die Letztere zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebotes um 40 % reduziert wurde.