Seite 4 gleichentags gefällt. Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 23. Oktober 2020 versandt (act. B 3/59) und konnte den Parteien am 26. bzw. 27. Oktober 2020 zugestellt werden (act. B 3/60 f.). Mit Schreiben vom 3. November 2020 meldete die Verteidigung im Namen des Beschuldigten rechtzeitig die Berufung an (act. B 3/62) und in der Folge wurde eine schriftliche Urteilsbegründung ausgefertigt (Art. 80 Abs. 2 StPO, act. B 3/65 = B 2). C. Entscheid der Vorderrichterin