B 3/43 f.). Erstere teilte am 10. September 2020 mit, dass das Foto des Führerausweises nicht mehr vorhanden sei (act. B 3/47). Die Videoaufnahme überbrachte die Kantonspolizei dem Kantonsgericht persönlich (act. B 3/48 mit Anhang). Der Bericht der Kantonspolizei mit den Fotos ging am 6. Oktober 2020 beim Kantonsgericht ein (act. B 3/49/1-4). Den Parteien wurden die Beweise eröffnet (act. B 3/50). Dabei wurde der Staatsanwaltschaft eine Frist zur Einreichung einer freiwilligen Stellungnahme angesetzt (act. B 3/50). Die Hauptverhandlung fand am 22. Oktober 2020 in Anwesenheit des Beschuldigten und von dessen Verteidiger statt (act. B 3/53). Das Urteil wurde