Letzteres wurde am 6. August 2020 beim Kantonsgericht eingereicht (act. B 3/29). Gleichentags ersuchte die Verteidigung um Akteneinsicht und um Neuansetzung der Frist (act. B 3/31). Der Verteidigung wurde die Frist zur Einreichung von Beweisanträgen erstreckt und ihr die Akten zugestellt (act. B 3/32 f.). Mit Eingabe vom 28. August 2020 wurden die Akten retourniert und die Verteidigung stellte diverse Beweisanträge (act. B 3/39). Die Einzelrichterin erliess eine Beweisverfügung.