Das Kantonsgericht ersuchte am 17. Juli 2020 (act. B 3/27) und am 17. August 2020 (act. B 3/35) beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St. Gallen um einen Auszug betreffend den Beschuldigten aus dem Informationssystem Verkehrszulassung. Dieser ging am 27. August 2020 ein (act. B 3/36). Mit Vorladung vom 30. Juli 2020 wurde der Beschuldigte zur Hauptverhandlung vom 22. Oktober 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde ihm eine 10-tägige Frist zur Einreichung von Beweisanträgen angesetzt. Ausserdem wurde er aufgefordert, das Formular "finanzielle Verhältnisse" einzureichen (act. B 3/28). Letzteres wurde am 6. August 2020 beim Kantonsgericht eingereicht (act.