B 3/21.7), wurde das Entsiegelungsverfahren am 22. August 2016 mit Schlussverfügung abgeschlossen (act. B 3/21.9). Sodann wurde dem Beschuldigten am 25. August 2016 das iPhone zurückgegeben (act. B 3/22). Am 12. Juni 2020 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zur Beurteilung an die Einzelrichterin des Kantonsgerichts (act. B 3/24).