Die Staatsanwaltschaft ersuchte die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden am 25. Februar 2016 um Durchführung weiterer Ermittlungen, insbesondere um Erstellung eines Polizeiberichts und Vornahme einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten (act. B 3/14). Das Untersuchungsamt Gossau (SG) wurde zu diesem Zweck von der Staatsanwaltschaft am 16. März 2016 um rechtshilfeweise Durchführung der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ersucht (act. B 3/16). Die Hausdurchsuchung fand am 23. März 2016 statt (act. B 3/20.4). Anlässlich