Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden erliess am 3. November 2015 einen Strafbefehl, in welchem sie A. wegen einfacher und grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 130.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von CHF 4'360.00 verurteilte (act. B 3/10). Dagegen liess der Beschuldigte am 11. November 2015 Einsprache erheben (act. B 3/11). Am 25. Januar 2016 wurde der Beschuldigte zur Einvernahme vom 18. Februar 2016 vorgeladen (act. B 3/12 und B 3/13). Die Staatsanwaltschaft ersuchte die Kantonspolizei