Das Motorrad mit dem Kontrollschild SG X-U sei auf die R. AG eingelöst. Diese habe am 17. Mai 2015 auf der Schwägalp, Urnäsch, BMW-Testtage durchgeführt. Daran habe auch A. teilgenommen. Gemäss Teilnehmerliste sei dieser mit dem Motorrad, Kontrollschild SG Y-U und nicht mit dem Kontrollschild SG X-U gefahren. F., Mitarbeiter der R. AG, habe plausibel erläutert, dass das Kontrollschild SG Y-U mit dem Kontrollschild SG X-U vertauscht worden sei. Mit anderen Worten sei nicht das Schild SG Y-U mitgenommen worden, sondern das SG X-U (act. B 3/24.2 Schlussbericht S. 1).