2. Die Verfahrenskosten betragen - CHF 1‘900.00 Kosten Voruntersuchung - CHF 600.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 800.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 3‘300.00 insgesamt. Der Beschuldigte B___ hat Kosten des Vorverfahrens im Betrag von CHF 850.00 sowie die Hälfte der erstinstanzlichen Gerichtskosten, insgesamt CHF 1‘150.00 zu tragen.