der Unterzeichneten: recte der Beschuldigte) die Aufnahmen zuerst zugegeben, dann aber wieder bestritten habe. Demgegenüber habe die Staatsanwaltschaft mit der Bearbeitung des Vorfalles vom 30. Mai 2016 zugewartet und dann direkt beim Kantonsgericht Anklage erhoben. Es sei möglich, dass auch in diesem Zusammenhang Einvernahmen stattgefunden hätten, allerdings nicht in dem Ausmass wie beim Ereignis vom 21. November 2016. Weil das Kantonsgericht das Verfahren aufgrund der angeblichen Nichteinhaltung der dreimonatigen Frist eingestellt habe, seien