Am 22. Dezember 2017 hat die Staatsanwaltschaft A___ im Verfahren U 17 1279 als Auskunftsperson/Privatkläger einvernommen und am 30. Oktober 2018 mit diesem und B___ eine Konfrontationseinvernahme durchgeführt, welche sich auf beide Untersuchungsverfahren bezog (act. B 3/46/8). Kurz darauf erfolgte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Parteien, dass sie beabsichtige, das Verfahren mittels Anklageerhebung an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden abzuschliessen (act. B 3/46/11).