Bei der zweiten Klage seien seine Vorstandskollegen nicht befragt worden, nur der Entlastungszeuge des Beschuldigten. Für seine Bemühungen sei ihm keine Entschädigung zugesprochen worden, im Gegenteil müsse er einen höheren Anteil an den Gerichtskosten bezahlen als der Verurteilte. Seine Auffassung von Gerechtigkeit sehe anders aus. Die Gerichtskosten seien vollumfänglich dem Verursacher zu belasten und es sei zu berücksichtigen, dass er als Rentner lediglich über eine AHV-Rente von CHF 2‘370.00 pro Monat verfüge.